11. 1848 – Revolution!

Die Gesamtlage

Am 27. Februar beginnt die Badische Revolution, die im März die meisten deutschen und zahlreiche europäische Ländern erfasst. Ziele sind u. a.

  • Einberufung einer Nationalversammlung als
  • verfassungsgebende Versammlung für einen
  • einheitlichen deutschen Nationalstaat.
  • Volksbewaffnung
  • Pressefreiheit
  • Garantie der Menschen- und Bürgerrechte
  • Schwurgerichte nach englischem Vorbild.

Von Anfang an gibt es unterschiedliche Ansichten über den Zuschnitt eines künftigen deutschen Staates zwischen linken und konservativen Kräften. Erstere fordern den Sturz der deutschen Monarchien (Fürsten) und die Errichtung einer demokratischen Republik. Die konservativen Kräfte stehen für eine konstitutionelle gesamt-deutsche Monarchie unter Beibehaltung der Fürstenhäuser und gleichzeitiger Reformen.

Zunächst steht der Bundestag des Deutschen Bundes im Zentrum der revolutionären Spannungen. Er ist das höchste Organ des Deutschen Bundes mit Gesandten aus allen deutschen Einzelstaaten. Unabhängig davon bildet sich das Vorparlament aus Abgeordneten der Parlamente der Einzelstaaten.

Aus Angst vor gewaltsamen Ausschreitungen beschließt der Bundestag bereits am 9. März Schwarz-Rot-Gold als deutsche Bundesfarben. Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. sieht sich gezwungen, am 21. März hinter einer Schwarz-Rot-Goldenen Flagge durch Berlin zu reiten.

Germania

Auf Vorschlag des Vorparlamentes folgt Ende März/Anfang April 1848 der Beschluss des Bundeswahlgesetzes für eine konstituierende deutsche Nationalversammlung. Diese tritt am 18. Mai 1848 erstmals zusammen. Die von ihr erarbeitete erste deutsche Reichsverfassung sieht eine konstitutionelle Monarchie (ähnlich den heutigen Monarchien etwa in Großbritannien oder den Niederlanden) unter einem deutschen Kaiser vor. Dafür vorgesehen ist der preußische König Friedrich Wilhelm IV., der die Verfassung ebenso wie die Kaiserkrone jedoch ablehnt, weil sie seiner Ansicht nach in Wirklichkeit eine „Hundeleine“ sei, mit der er an die 1848er Revolution gekettet werden solle.

Daraufhin wählt die Nationalversammlung am 29. Juni 1848 als „Ersatzmonarchen“ den ersten und einzigen Reichsverweser des inzwischen still und leise so genannten Deutschen Reiches: Erzherzog Johann von Österreich.

Um die zunächst erreichten „Märzerrungenschaften“ vor allem gegen den wachsenden Druck Preußens zu schützen, gründete sich am 21. November 1848 der „Centralmärzverein“ (CMV), hinter dem etwa 40 % der Mitglieder der Nationalversammlung stehen. In einem dramatischen Aufruf vom 6. Mai 1849 ruft der Verein alle freien Männer auf, einen Schwur auf die Verfassung zu leisten und nötigenfalls zu den Waffen zu greifen, um die Freiheit und Einheit des Vaterlandes zu verteidigen. Der Aufruf ist das Ergebnis eines Kongresses „sämtlicher Märzvereine Deutschlands“ vom gleichen Tage unter Vorsitz von Julius Fröbel, einem Neffen von Friedrich Fröbel.

Julius Fröbel

Am 26. Mai 1849 schließen Preußen, Sachsen und Hannover das sogenannte Dreikönigsbündnis mit dem Ziel, die deutsche Einheit unter preußischer Führung zu erzwingen. Fünf Tage später findet die letzte Sitzung der deutschen Nationalversammlung in Frankfurt statt, danach zieht das sogenannte Rumpfparlament (nachdem Preußen die Mandate seiner Abgeordneten für erloschen erklärt hat) nach Stuttgart um.

Am 20. Dezember 1849 übergibt Reichsverweser Erzherzog Johann seine Machtbefugnisse einer sogenannten Bundeszentralkommission, die die Befugnisse einer Provisorischen Zentral Regierung für Deutschland ausübt und in der Preußen und Österreich zusammenarbeiten, um den Deutschen Bund von 1815 wiederherzustellen.

Lage im Fürstentum Schwarzburg – Rudolstadt

6. und 8. März 1848: Rudolstädter Bürger verfassen eine Petition an den Fürsten.

10. März 1848: Der Fürst weist eine Deputation zur Übergabe von Forderungen ab. Daraufhin empört sich die versammelte Volksmenge und stürmt ein Regierungsgebäude, in dem 600 – 800 Gewehre lagern. Türen und Fenster werden eingeschlagen und die Waffen verteilt. Der Fürst gibt nach und erklärt:

„Ich, Friedrich Günther, Fürst zu Schwarzburg pp. gebe auf die von einer Deputation heute früh Mir überreichte Eingabe in nachstehendem Meine Bescheidung:


 

  • ad 1. Die Berufung eines Bürgerlichen in das Geheime-Raths Collegium wird genehmigt.
  • ad 2. Die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Geheimen-Raths Collegii unter Leistung des Eides auf die zu erweiternde Constitution (Verfassung – M. L.) wird ebenfalls genehmigt und soll einen Gegenstand der Beratung mit dem sofort einzuberufenden Landtage bilden.
  • ad 3. Wegen Verabschiedung der gegenwärtigen Mitglieder des Geheimen Raths-Collegii behalte ich mir, besonders auch wegen dermaliger Abwesenheit des Geheimen Raths von Witzleben, weitere Resolutionen vor.
  • ad 4. Unbedingte Pressfreiheit wird zugestanden, wie in deri übrigen deutschen Staaten.
  • ad 5. Allgemeine Volksbewaffnung wird genehmigt, wie dieselbe in Bezug auf hiesige Stadt bereits ins Leben getreten ist.
  • ad 6. Öffentliches und mündliches Gerichtsverfahren mit Schwurgerichten wird eingeführt werden, wie in den benachbarten Staaten.
  • ad 7. u. 8. Werde ich meines Theils gerne dahin wirken, daß der Bundestag eine veränderte Organisation erhalte, die das deutsche Volk mit allgemeinem Zutrauen begrüßt, auch das der Sitz des Bundestages (bisher in Frankfurt) in die Mitte von Deutschland verlegt werde.
  • ad 9. Der gegenwärtige Landtag soll aufgelöst und sofort eine neue Ständewahl nach dem ausgesprochenen Wunsche angeordnet werden.
  • ad 10. Der Antrag auf Ablösung der Feudallasten wird genehmigt und sind diesfällige Verhandlungen zum Theil bereits im Gange.
  • ad 11. Besteuerung des steuerfreien Grundbesitzes liegt ohnehin schon in der Absicht des Gouvernements.
  • ad 12. Auch ich fühle das Drückende der gegenwärtigen Abgabe vom Salze, besonders für die armen Unterthanen und werde nach Kräften für Aufhebung dieser Abgabe besorgt sein.
  • ad 13. Wird auch möglichste Ausgleichung der Unterthanen-Preise bezüglich des Holzes nach billigen Rücksichten, Bedacht genommen werden.
  • ad 14. Eine Verminderung des Wildes, insbesondere der Hasen, in dem Maße, daß gerechte Klagen über Wildschaden nicht weiter stattfinden können, wird hiermit verheißen.

Ich versichere zugleich mit Meinem Fürstlichem Worte die treuste Erfüllung aller hier gemachten Zusagen und beauftrage die Behörde, diese Meine Entschließung sofort durch den Druck zu vervielfältigen.

So geschehen, Rudolstadt, den 10. März 1848

L. S. Friedrich Günther F. z. S.“

Lage in Oberweißbach

11. März 1848: Im Gemeindegasthof randalieren 10 – 12 junge Leute. 2 Lehnbänke, 3 Tische und 6 – 8 Stühle werden zerschlagen. Dazu der Chronist Kiesewetter:

„Der Freiheitsschwindel, welcher in Frechheit ausgeartet war, verleitete an mehreren Orten, so auch hier, das Volk zu Unfertigkeiten.“

Eine nächtliche Sicherheitswache wird eingerichtet, die aus 12 – 40, zeitweise sogar aus 100 Mann besteht und regelmäßig exerziert.

16. März 1848: Versammlung der Schultheißen aus den Ämtern Oberweißbach und Königsee. Verhandlung und Beschluss einer Petition an den Fürsten.

17. März 1848: Eine Deputation, bestehend aus Vertretern der Orte Oberweißbach, Scheibe, Alsbach, Oberhain, Unterhain, Meura, Böhlen, Mellenbach, Cursdorf, Dröbischau, begibt sich nach Rudolstadt und erscheint dort gegen 10:00 Uhr auf der Heidecksburg. Der Fürst lässt die Deputierten bis 13:00 Uhr warten; es folgt eine 1 ½-stündige, „sehr trauliche“ Unterredung, bei welcher die Abgesandten jedoch deutlich machen, nicht ohne „Fürstliche Bescheidung“ abreisen zu wollen. Im Gasthof „Zum Ritter“ wird anschließend weiterverhandelt. Es kommt zu folgendem Ergebnis:

Fürstliche Bescheidung auf die Petition der Waldbewohner

"Ich, Friedrich Günther, Fürst zu Schwarzburg pp. gebe auf die von einer Deputation der Waldortschaften heute Mir überreichte Eingabe in folgendem Meine Fürstliche Bescheidung:

  • ad 1. Die Aufrechthaltung meiner Erklärung vom 10. d.M. kann bei der ertheilten Zusage keinem Zweifel unterliegen.
  • ad 2. Die Vereinigung der Verwaltung des Cammeralvermögens mit der des Landesvermögens und die Annahme einer Civilliste für mein Fürstliches Haus liegt in meiner ernstlichen Absicht und soll mit dem demnächst sich zu versammelnden Landtage das Nähere dieserhalb verhandelt werden.
  • ad 3. Der Antrag wegen eines neuen Wahlgesetzes für den Landtag, für welchen die Bewohner des Fürstenthums nicht nach den Ständen, sondern nach der Volkszahl zu repräsentiren sind, wird dem unverweilt einzuberufenden Landtage zur Berathung vorgelegt werden. In ferner Berücksichtigung der zu geringen Vertretung der beiden Aemter Königsee und Oberweißbach sollen bei der bevorstehenden Ständewahl 2 Deputirte für die Aemter gewählt, der eine zwar nur einberufen, der andere aber sofort nach berufen werden, wenn die Genehmigung vom Landtage hierzu ertheilt wird. Übrigens wird dieser billige Wunsch auf das Dringendste bei den Ständen bevorwortet werden.
  • ad 4. Dem Antrag auf Öffentlichkeit der Landtagsverhandlungen im vollstem Umfange wird Seitens des Gouvertements gern entgegen gekommen.
  • ad 5. Der Oberforstmeister von Schönfeld ist bereits von seinem Dienste als Chef des Departements der Waldforste entbunden, wodurch sich dieser Punkt erledigt.
  • ad 6. Die Herstellung einer Landesfeuer-Asecuranz und Lostrennung … von der Magdeburger Feuer Societät, sowie die Errichtung' einer LandescreditCasse zur Hebung der Industrie und der Gewerke, soll einen Gegenstand der Berathung mit dem Landtage bilden.
  • ad 8. Diejenigen Staatsdiener, welche wegen Pflichtwidrigkeiten durch Urtheil und Recht ihrer Dienste entsetzt werden, werden keine Pensionen erhalten und liegt es in meiner Absicht, wegen der Stellung der Staatsdiener überhaupt eine Vorlage an den nächsten oder nächstkünftigen Landtag gelangen zu lassen.
  • ad 9. Die Umarbeitung und Milderung des Forststrafgesetzes liegt ebenfalls in meiner Absicht und wird dem Landtage eine Proposition dieserhalb vorgelegt.
  • ad 10.Der Erlaß aller wegen Waldfrevel und Polizeivergehen erkannten und bis jetzt nicht exekutirten Strafen, wird hiermit für den ganzen Umfang meines Fürstenthums zugesagt und soll das Weitere deshalb an die Behörden erlassen werden, wobei ich jedoch die zuversichtliche Erwartung ausspreche, daß von nun an die bestehenden strafpolizeilichen Bestimmungen streng aufrecht erhalten und die Gemeinden selbst Sorge dafür tragen werden, daß dies wirklich geschehe.
  • ad 11.Zur Untersuchung der von den einzelnen Gemeinde eingegeben werdenden Petitionen soll eine Commission niedergesetzt werden und versichere ich, wo irgend thunlich die Berücksichtigung dieser Gesuche.
  • ad 12.Den dem Landtage wegen Ablösung der Feudallasten und sämtlicher Monopole zu machenden Vorlagen soll diemöglichste Billigkeit zur Richtschnur dienen. Schließlich werde Ich auch in Berücksichtigung der noch außerdem zu meiner Kenntnis gekommenen Gebrechen wegen der hinsichtlich des Forstschutzes zeither bestandenen Einrichtung dahin Verfügung treffen, daß bis auf Weiteres der Schutz des Forstes durch Kreiser und Forstgensdarme nicht mehr ausgeübt werde, wobei Ich Mich jedoch vertrauensvoll der Erwartung hingebe, daß, insoweit dies nicht durch das Forstpersonal geschehen kann, die Gemeinden und ihre einzelnen Glieder sich den Schutz der Waldung umso mehr angelegen lassen sein werden, als dieselbe zu den Grundlagen ihrer Existenz gehört.

Gegeben Rudolstadt, den 17. März 1848

(L. S.) Friedrich Günther F. z. S."

Die Bescheidung wird noch in der Nacht in der „Bürgerzeitung“ veröffentlicht. Gegen 4:00 Uhr erhält die Deputation 300 Exemplare derselben ausgehändigt und reist gegen 7:00 Uhr des 18. März wieder ab.

26. März 1848: Im Gemeindegasthof versammelt sich die „Ärmere Klasse“. Drohreden heizen die Stimmung auf. Die Sicherweitswache wird nochmals verstärkt, doch bleibt die Nacht im Wesentlichen ruhig.

27. März 1848: Gemeindeversammlung. Zwei Forderungen werden der Gemeinde überreicht, die denkbar schlicht und für die Verhältnisse, unter denen die Ärmsten unseres Ortes damals leben, sehr aufschlussreich sind:

  • 1. soll die Gemeinde Gemeindeholzboden (Gemeindewald) „von der Pechhütte nach der Solwiese zu“ für Felder (Äcker) zur Rodung freigeben, um den Kartoffelanbau verbessern und damit die schlimmste Not lindern zu können. 

  • 2. soll die Gemeinde „Obdach für die Armen“ schaffen.

Angesichts der bedrohlichen Lage in der ersten Phase der Revolution sieht sich die Fürstliche Regierung in Rudolstadt gezwungen, den energischen Forderungen Beachtung zu schenken – wobei man natürlich keine Sekunde an eine Veränderung der bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse denkt. Vielmehr wird die Bevölkerung durch kleine Zugeständnisse und oft leere Versprechungen in die Irre geleitet.

Für Oberweißbach ist eines dieser Zugeständnisse die Freigabe eines Waldgebietes, der sogenannten „Kienbäume“. Das am unteren Ortsausgang von Oberweißbach, oberhalb des „Hügels“ befindliche Flurstück wird den Oberweißbachern auf 99 Jahre als Erbpacht überlassen.

In diesem Zusammenhang sieht der frühere Oberweißbacher Lehrer Fritz Gärtner auch die Entstehung des Namens „Heckersberg“. Demnach steht der Name für den im 19. Jahrhundert im Volke sehr populären Revolutionär Friedrich Franz Karl Hecker (1811 - 1881).

Friedrich Franz Karl Hecker (1811 - 1881).

Eingeführt wurde der Name „Heckersberg“ wahrscheinlich von einem aus Baden nach Oberweißbach ausgewanderten Mitkämpfer Heckers. Wäre dies so, so schreibt in den 1950er Jahren Fritz Gärtner, dann hätte Oberweißbach damit ein eimaliges Denkmal an die 1848er Revolution vorzuweisen. Leider nennt Gärtner den Namen dieses Mannes nicht.

Unumstritten ist die Deutung nicht – etwa unter dem Gesichtspunkt, dass die Fürstliche Regierung in Rudolstadt einer solchen Benennung wohl kaum zugestimmt hätte. Eindeutig widerlegt werden könnte sie m. E. aber nur, wenn sich in Archivunterlagen der Name bereits vor 1848 nachweisen ließe.

Doch zurück nach 1848:

Es ergeht der Beschluss:

  • 1. Es soll der Kiefernwald an benannter Stelle abgeholzt, der Grund und Boden vermessen, verteilt und in Teilen an die Bedürftigsten verlost werden – und zwar auf 5 Jahre unentgeltlich, sodann für eine geringe Erbpacht. Die Bewohner des Hügels erhalten demnach den Heckersberg, die Bewohner von Mittelweißbach den Amtmannsberg zur Urbarmachung.
  • 2. Jedem, der im Stande ist, sich eine Wohnung zu bauen, soll ein „schicklicher Platz“ gegen eine geringe Abgabe überlassen werden.

Die Versammlung verläuft ruhig – und endet mit Gesang und einem „Lebehoch“ für die Gemeinde.

9. April 1848: Im Gemeindegasthof findet eine weitere Versammlung der Schultheißen und Ortsvorstände der beiden Amtsbezirke statt. Zur gleichen Zeit wiegelt ein „junger Mensch namens Löser“ das Volk der umliegenden Orte gegen Oberweißbach auf. Aus Neuhaus taucht ein bewaffneter, 17 Mann starker Trupp unter Führung des dortigen Gastwirtes Wiegand auf, angeblich, um das Justizamt (Schönausches Gartenhaus hinter der Apotheke) zu beschützen.

Die Sicherheitswache wird auf 60 Mann verstärkt und patrouilliert ununterbrochen.

Gegen Mitternacht fällt ein Schuss, doch stellt sich bald heraus, dass es sich nur um einen Streich der Neuhäuser handelt. Am nächsten Morgen ziehen die Neuhäuser bis auf wenige wieder ab.

4. April 1848: In Schwarzburg, Sitzendorf und Blechhammer (Unterweißbach) wütet eine angeblich 784 Mann starke Holzflößer-Truppe, die später auch Oberweißbach „einen Besuch“ abstatten will. Es wird Sturm geläutet. Die Bevölkerung eilt mit allen verfügbaren Waffen zum Landratsamt am Markt. Aus Lichtenhain treffen 50, aus Deesbach 40 Mann Verstärkung ein, die sich oberhalb des Gemeindegasthofes bis hinauf zur Knabenschule postierten.

Ein 90 – 100 Mann starke Trupp Meuselbacher Flößer, der am 5. April gegen 4:00 Uhr auftaucht, zieht offenbar kampflos wieder ab, desgleichen ein zweiter Trupp aus Katzhütte. Ein dritter Trupp aus Cursdorf schließlich wurde ohne größere Probleme nach Hause geschickt.

Die Hauptstoßrichtung der rebellischen Flößer verläuft jedoch entlang der Schwarza bis nach Mellenbach, wo sie aber ebenfalls mit starken Kräften erwartet werden und deshalb kleinlaut wieder abziehen.

In Oberweißbach treffen, als die Gefahr im Wesentlichen bereits gebannt ist, noch Hilfstruppen aus Neuhaus und Lichte ein. Es kommt zu Spannungen mit dem Kreishauptmann von Ketelhodt, der daraufhin am nächsten Tag gemeinsam mit seiner Familie, Oberweißbach fluchtartig in Richtung Rudolstadt verlässt.

Unterdessen geht die allgemeine Volksbewaffnung weiter. Aus dem Zeughaus in Schwarzburg erhält Oberweißbach – mangels modernerer Waffen – 152 alte Bajonette, die noch aus dem 30-jährigen Krieg stammen. Sie werden an langen Stangen befestigt und zu lanzenartigen Stichwaffen umfunktioniert. Derart bewaffnet wird jeweils am Sonntag am Felsenkeller exerziert.

11. Mai 1848: Oberweißbach erhält 50 „gute Gewehre“ für die hiesigen Wehrmänner.

Juli 1848: Um die ärmsten Arbeiter in Lohn und Brot zu bringen, wird die Straße von der Burg bis zum Hohlweg beim Felsenkeller auf 41 Ruthen Länge ausgebaut.

1 Rudolstädter Rute = 16 Fuß = 4,515 m, mithin ca. 185 m Wegbefestigung.

***

 

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